KFZ-Versicherung

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung.
Im Falle eines Unfalls ist der schuldige Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den bei einem Unfall entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Geschädigte soll finanziell so gestellt werden, als ob der Unfall nicht passiert wäre.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen, notfalls vor Gericht, ab. Der Versicherer zahlt immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzliche Mindestdeckung in Deutschland beträgt 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Sinnvoll ist es jedoch, höhere Summen zu vereinbaren. Für Sachschäden werden Deckungssummen bis 100 Millionen Euro angeboten.

Die Kaskoversicherung

Zu unterscheiden sind Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Ist das Auto nicht mehr viel wert, reicht die Teilkasko oftmals aus. Sie versichert das Fahrzeug gegen

  • Diebstahl
  • Feuer, Blitzschlag und Explosion
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung
  • Unfälle mit Haarwild
  • Glasbruch

Die Vollkaskoversicherung enthält den Schutz der Teilkasko und übernimmt darüber hinaus die Kosten für selbst verursachten Blechschaden und für Vandalismus. Sie ist daher wichtig für neuwertige Autos. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht freiwillig. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Die Vollkasko zahlt auch dann, wenn der Schaden – etwa im Ausland – von einem nicht oder mit nur geringen Summen versicherten Unfallgegner verursacht wurde. Allerdings wird der Vertrag dann im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.

Geltungsbereich und versicherte Personen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherungen gelten in allen europäischen Ländern und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die EU-Wirtschaftsgemeinschaft gehören, zum Beispiel auf den Kanarischen Inseln oder den Azoren. Versichert sind der Versicherungsnehmer, der Fahrzeughalter, jeder berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs und die Insassen des Autos. Wichtig zu wissen: Bei einem selbst verschuldeten Unfall sind mit Ausnahme des Fahrers alle Insassen des Autos von der Kfz-Haftpflichtversicherung des PKW-Eigentümers geschützt.

Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung

Neben den Schäden am Fahrzeug leistet die Kfz-Haftpflicht auch für Mietwagenkosten und Anwaltskosten (Leistungen der gegnerischen Versicherung).

Was ist beim Abschluss zu beachten

Wer ein Auto zulassen will, braucht eine Versicherungsbestätigung, dass das Fahrzeug versichert ist. Die früher als Doppelkarte bezeichnete Bestätigung stellt der Versicherer unmittelbar nach Antragannahme aus. Damit hat der Kunde bereits Versicherungsschutz vor Eingang des ersten Beitrages, also auf den ersten Metern, die er mit dem Auto fährt.

Die Tarife

Ihr Beitrag hängt von diversen Faktoren ab:

  • Wohnort
  • Wohneigentum
  • individuelle Schadenhäufigkeit und Schadendurchschnitt des Autos
  • Jahreskilometerleistung
  • Geschlecht und Alter
  • Parkplatz / Garage vorhanden
  • Rabattübertragung, etc.

Ihre Selbstbeteiligung können Sie frei wählen (häufig 150 € bis 1.000 €).

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)