Wohngebäudeversicherung

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt eine Gebäudeversicherung. Sie deckt Risiken durch Feuer und Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden ab. Versichert ist das Gebäude einschließlich fest eingebauter Gegenstände (Laminat, Einbauküche, Zentralheizungsanlage, Sanitärinstallationen etc.).

Vorteile einer Gebäudeversicherung

Ist das Gebäude zerstört, bezahlt der Versicherer den ortsüblichen Neubauwert. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten ersetzt. Sind Wohnräume unbenutzbar, zahlt der Versicherer für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel sechs oder zwölf Monate, den Mietverlust oder den ortsüblichen Mietwert, wenn der Kunde die Räume selbst bewohnt hat.

Eine Feuerversicherung darf auf keinen Fall fehlen, denn wenn es brennt, dann meist richtig. Oft ist die Feuerpolice sogar Voraussetzung für einen Bankkredit zum Hausbau.

Eine Sturmversicherung lohnt sich nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre bundesweit. Eigentümern von Fußbodenheizungen und allen Gebäudebesitzern in Regionen mit aggressivem Leitungswasser ist auch eine Leitungswasserversicherung dringend zu empfehlen. Gegen Extraprämie ist eine Elementarschadenversicherung zu haben, die als Zusatz zur Gebäudepolice abgeschlossen werden kann. Versichert sind u.a. Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch und Überschwemmung.

Was ist beim Abschluss zu beachten?

Entscheidend für einen angemessenen Schadenersatz ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme. Sinnvoll ist es, einen Vertrag zu wählen, der sich automatisch an den steigenden Wert des Gebäudes anpasst. Nur so ist gewährleistet, dass der Versicherer im Schadenfall immer den jeweiligen Wiederbeschaffungswert zahlt.

Der Preis für die Gebäudeversicherung richtet sich nach dem Alter und der Bauweise des Gebäudes sowie nach den versicherten Gefahren und nach dem Standort.

Highlights:

  • Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit
  • Mitversicherung von Garagen und Carports
  • Ersatz von Kosten infolge eines Versicherungsfalles (Aufräumarbeiten, Hotelkosten, Mietausfall, Rückreisekosten aus Urlaub)
  • Ersatz von Schäden ohne Begrenzung auf eine Versicherungssumme

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)